Caritas-Stiftung Deutschland
Werthmannstraße 3a
50935 Köln
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Robert Batkiewicz, Stiftungsdirektor
Telefon: 02 21/94 100-20
Fax 02 21/94 100-78
E-Mail: menschlichkeit-stiften@caritas.de

„Das Interesse am bürgerschaftlichen Engagement ist groß. Viele Persönlichkeiten, die im Leben erfolgreich waren, möchten etwas davon weitergeben und Gutes tun, das dauerhaft ist.“
Dr. Robert Batkiewicz
Vorstand und Stiftungsdirektor der Caritas-Stiftung Deutschland
Wer Gutes tun will, muss kein Millionär sein
Aufbau des Stiftungskapitals
Mit einer eigenen Stiftung geben Sie mehr weiter als materiellen Besitz. Mit ihr können Sie nachhaltig Gutes tun und Ihre
ganz persönlichen Vorstellungen von Menschlichkeit verwirklichen. Eine eigene Stiftung – das ist die Vollendung Ihres persönlichen
Lebenswerks. Denn da eine Stiftung „auf ewig“ angelegt ist, kann sie über Generationen genau den Zweck erfüllen, den Sie ihr
zuschreiben.
Man muss kein Millionär sein, um Menschen in Not zu helfen und sich sozial zu engagieren. Als Grundstock für eine eigene Stiftung
unter dem Dach der Caritas-Stiftung Deutschland reichen zunächst 5.000 Euro aus. Eine derartige Anstiftung können Sie im Laufe
der Jahre auf vielfältige Weise aufstocken, um mit der Zeit ein Stiftungskapital von 25.000 Euro aufzubauen. Diese Summe ist
Voraussetzung dafür, dass Ihre Treuhandstiftung dauerhaft ihre Tätigkeit entfalten kann.
Mit Zustiftungen das eingesetzte Kapital erhöhen
Für den Kapitalaufbau Ihrer Stiftung haben Sie mehrere Optionen, die Sie einzeln oder kombiniert nutzen können. Sie können
Ihrer eigenen Stiftung Kapital zustiften. Dabei entscheiden Sie auf der Basis Ihres persönlichen Finanzplans wann und wie
viel Sie jeweils in das Stiftungskapital investieren wollen. Zustiftungen können über mehrere Jahre nach Belieben verteilt
werden.
Nicht nur Sie können zustiften, auch Freunde, Verwandte oder Bekannte können zustiften: Indem sie Ihnen bei Geburtstagen oder
anderen Jubiläen Unterstützung schenken und entsprechende Zuwendungen an Ihre Stiftung machen. Wichtig zu wissen: Diese Zuwendungen
müssen als Zustiftungen ausgewiesen werden, damit sie das Stiftungskapital erhöhen.
Die Stiftung mit dem Testament bedenken
Außer Zustiftungen, die Sie zu Lebzeiten vornehmen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigene Stiftung im Testament zu bedenken.
Dazu treffen Sie eine Verfügung, mit der Sie ein Vermächtnis einrichten und einen Teil Ihres Vermögens Ihrer Stiftung vermachen.
Damit wird Ihre Stiftung Vermächtnisnehmerin. Die Höhe dieses Vermächtnisses bleibt Ihnen überlassen. So können Sie Ihren
Nachlass unter den Ihnen nahe stehenden Personen und Ihrer Stiftung aufteilen, wie Sie es wünschen.
Ob Zustiftung oder Vermächtnis: Jede Summe, die Ihrer Stiftung zugute kommt, ist bis zu der Grenze von einer Million Euro
innerhalb von zehn Jahren von Ihrer Einkommensteuer absetzbar und für Ihre Stiftung steuerfrei.
